Allgemeines zum Mietvertrag

Grundlage für den Mietvertrag ist der Mietvertrag von Haus und Grund.

Als Anlage wird die Wohnraumbeschreibung und das Übergabeprotokoll mit den Zählerständen ausgefüllt. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages.

 

Vorraussetzung für das Zustandekommen des Mietvertrages:

 - Mieterselbstauskunft  (Download ausdrucken und ausfüllen)

 - Barkaution bei Unterschrift des Mietvertrages

Auszug aus dem Mietvertrag

§ 2 Zustand der Mieträume

"Der Mieter übernimmt die Mieträume im vorhandenen und ihm bekannten Zustand. Sofern ein Übergabeprotokoll erstellt wurde, wird darauf Bezug genommen" und ist ergänzender Bestandteil des Mietvertrages ist.

 

"Im Übrigen erkennt der Mieter die Räume als vertragsgerecht an. Dies gilt auch bezüglich des Renovierungszustandes der Räume. Insoweit wird auf § 13 Bezug genommen.

 

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Energieausweis nicht Bestandteil des Mietvertrages ist und die darin enthaltenen Angaben keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften der Mietsache darstellen. Der Mieter kann aus den Angaben im Energieausweis keine Ansprüche oder gesonderten Rechte herleiten.

 

§ 10 Benutzung der Mietsache, Untervermietung

 

1. Der Mieter darf die Mietsache ohne vorherige Einwilligung des Vermieters nicht zu einem anderen als den vereinbarten Zweck nutzen.

...

3. Im Keller dürfen keine unbrauchbar gewordenen Sachen gelagert werden...

 

4. Untervermietung, Gebrauchsüberlassung oder Nutzungsänderung der Mietsache bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Der Mieter haftet auch bei Einverständnis des Vermieters für alle Handlungen und Unterlassungen des Dritten, soweit der Mieter hierfür ein Verschulden trifft.

....

 

§ 11 Obhutspflicht, Instandhaltung, Wasserverbrauch, Mängelanzeige

 

1. Der Mieter verpflichtet sich zu sachgemäßen und pfleglichen Behandlung der Mietsache und der Räume und Flächen, die ihm zu Mitbenutzung zur Verfügung stehen. Er hat insbesondere für die ordnungsgemäße Reiniugng sowie für die ausreichende Beheizung und Belüftung der Mieträume zu sorgen. Ist die Wohnung mi isolierverglasten Fenstern ausgestattet, ist er in besonderen Maße zur Beheizung und Belüftung verpflichtet, um Kondeswasserschäden und ähnliche Schäden zu vermeiden.

 

.....

 

§ 12 Kleine Instandhaltungen / Wartungskosten

 

Der Mieter hat verschuldensunabhängig die Kosten zu tragen für kleinere Instandhaltung- und Instandsetzungsmaßnahmen an den Installations-gegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrich-

tungen, den Fenster- und Türverschlüssen, Rolläden sowie den Verschluss-

vorrichtungen von Fensterläden.

 

Die Verpflichtung des Mieters ist je Reparatur auf 110 € begrenzt. Bei einem größeren Betrag findet eine anteilige Kostenbeteiligung des Mieters nicht statt.

Der Höchstbetrag im Mietjahr stellt sich auf 6% der Jahresrohmiete (Miete ohne Betriebskosten).

 

Der Mieter trägt ferner die Kosten für die jährliche Wartung der zur Mietsache gehörende Elektro- und Gasgeräte, insbesondere der Geräte zu Warmwasser-

zubereitung, sowie die Wartung vorgeschrieben oder empfohlen ist.

 

§ 13 Schönheitsreparaturen

....

 

5. Soweit die Wohnung in unrenovierten Zustand übergeben worden ist, ist der Vermieter nicht verpflichtet, laufende Schönheitsreparaturen durchzuführen oder auf seine Kosten durchführen zu lassen. Außerordentliche Reparaturmaß-

nahmen (z.B. durch Wasserschaden) bleiben davon unberührt soweit der Mieter dies nicht zu vertreten hat.

 

Auch soweit die Wohnung renovierungsbedürftig ist, erkennt diese im vorhandenen Zustand als vertragsgerecht an.

 

§ 14  Reinigungspflicht, Müllabfuhr

 

1. Der Mieter übernimmt abwechseln mit den anderen Wohnungsinhabern die Reinigung der gemeinsam benutzten Räume, Treppen Höfe und Flurfenster sowie der Zuwege zum Haus. Zur Reinigung der Zuwege gehört auch der Winterdienst im Sinne der nachstehenden Ziffer 2.

 

Er hat den zu seiner Wohnung führenden Teil des Flures und der Treppe wenigsten 2 mal wöchentlich zu reinigen und auch anden übrigen Tagen sauber zu halten. Ist ihm dies nicht möglich, hat er dafür zu sorgen, dass die Reinigung anderweitig erfolgt. Die für die Reinigung erforderlichen Gerätschaften und Reinigungsmittel hat er auf eigene Kosten zu stellen.

 

Bei nicht ordnungsgemäßen Reinigung lässt der Vermieter die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters anderweitig ausführen. Jedoch erst dann, wenn die Abmahnung erfolglos geblieben ist. Soweit der Mieter die Reinigungsarbeiten leistet entfällt seine anteilig Belastung an den Kosten der Hausreinigung.

 

2. Der Mieter übernimmt abwechselnd mit den anderen Mietern die Reinigung des Bürgersteiges.

....

 

§ 20 Betreten der Mieträume durch den Vermieter

 

1. Der Vermieter oder von ihm Beauftragte dürfen die Mieträume aus begründeten konkretem Anlass (z.B. Prüfung ihres Zustandes, zum Ablesen der Messgeräte oder Besichtigung durch Nachmiter) in angemessenem Umfang und nach rechtzeitiger Vorankündigung betreten. Auf eine persönliche Verhinderung des Mieters ist Rücksicht zu nehmen.

....

4. Bei Gefahr im Verzug ist der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter berechtigt, die Mieträume zur Durchführung der zu Abwehr der Gefahr notwendigen Arbeiten zu betreten.

 

§ 21 Außerordentliches Kündigungsrecht des Vermieters

 

Der Vermieter kann das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit mehr als einer Monatsmiete in Zahlungsverzug ist. Das Gleiche gilt, wenn er in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt mit einem Betrag in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.

......

 

§ 24 Beendigung des Mietverhältnisses

 

1. Der Mieter hat die Mietsache beim Auszug vollständig geräumt und gereinigt an den Vermieter zurückzugeben. Er hat ihm sämtliche Schlüssel auszuhändigen; diejenigen Schlüssel, die der Mieter zusätzlich auf seine Kosten hat anfertigen lassen, hat er dem Vermieter kostenlos zu überlassen oder ihre Vernichtung nachzuweisen

.....

 

 

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